Jugendweihe

Jugendweihe
Ju|gend|wei|he 〈f. 19
1. 〈in freireligiösen Gemeinden〉 Feier für Jugendliche an Stelle der Konfirmation bzw. Kommunion
2. 〈DDR〉 atheistisch ausgerichteter Festakt, der staatlich gefördert wurde

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Ju|gend|wei|he, die:
1. von freireligiösen Vereinigungen veranstaltete Feier für aus der Hauptschule Entlassene (anstelle einer Konfirmation).
2. (bes. DDR) Festakt zur Aufnahme der vierzehnjährigen Jungen u. Mädchen in die sozialistische Gesellschaft.

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Jugendweihe,
 
(seit 1852 belegte) Bezeichnung für eine nur in Deutschland verbreitete, nichtreligiöse oder freireligiöse Jugendfeier anstelle der Konfirmation beziehungsweise Firmung (mit unterschiedlich genannter »Unterweisung« und Urkundenüberreichung verbunden).
 
 
Ursprünglich ein um 1845 entstandenes Fest freireligiöser Gemeinden (seit 1859 im »Bund freireligiöser Gemeinden Deutschlands« organisiert), seit Anfang des 20. Jahrhunderts auch von verschiedenen anderen Verbänden (u. a. Deutscher Freidenkerverband, Monistenbund) übernommen, erhielt die Jugendweihe ab 1889 (Berlin) und v. a. in der Weimarer Republik (1918-33) durch Jugendorganisationen von SPD und KPD sowie diesen nahe stehenden Freidenkerverbänden Massencharakter und entwickelte sich zu einem zentralen Element der Arbeiterfestkultur (»proletarische Jugendweihe«). Der NS-Staat war, mit allerdings geringem Erfolg, bestrebt, eine eigene »Jugendweihe« zu etablieren (Schulentlassungs- beziehungsweise »Lebenswende«-Feiern); 1940 wurde als feierliche Aufnahme der 14-Jährigen in HJ und BDM die »Verpflichtung der Jugend« (auf Führer und NS-Staat, mit Überreichung einer Urkunde) eingeführt. Nach 1945 nahmen Freireligiöse und Freidenker in Deutschland vereinzelt (Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen) die Tradition der Jugendweihe wieder auf.
 
Ein neues Brauchtum der Jugendweihe wurde in der DDR begründet. Anknüpfend an die proletarische Jugendweihe, versuchte die SED schon ab 1948, die Jugendweihe (noch ohne Gelöbnis) gegenüber freireligiöser Praxis gleichzuschalten. Dennoch pflegten in dem geschichtlich fast durchweg protestantisches Gebiet nur wenige (bewusst in kommunistischer oder freidenkerischer Tradition stehende) Familien die Tradition der Jugendweihe; 1950 wurde sie von der SED abgeschafft. Im Zuge ihrer restriktiven Kirchenpolitik (Kirchen in der DDR) begann die SED seit 1954, die Jugendweihe wieder einzuführen und bewusst in den Gegensatz zur Konfirmation zu stellen. Von W. Ulbricht angeordnet (u. a. Bildung eines »Zentralausschusses für Jugendweihe«, Aufruf vom 12. 11. 1954) und durch einen Aufruf bedeutender Persönlichkeiten (u. a. J. R. Becher) vom 9. 11. 1954 unterstützt, wurde die Jugendweihe (mit Gelöbnis) 1955 als offizieller Festakt nach achtjährigem Schulbesuch (14./15. Lebensjahr) eingeführt. Formell war die Teilnahme »freiwillig«; deshalb blieb sie, auch aufgrund öffentlicher kirchlicher Ablehnung, zunächst gering (unter 20 % der Achtklässler des Jahrganges). Daraufhin wurde in der Folgezeit der staatliche und schulische Druck verschärft, wobei die Nichtteilnahme in vielen Fällen zu Benachteiligungen hinsichtlich der Zulassung zu den erweiterten Oberschulen und damit zum Abitur führte. So wurde bis Mitte der 60er-Jahre eine Beteiligung von 97 % durchgesetzt. Seit 1968 bildete ein neu formuliertes Gelöbnis zur DDR und zum Sozialismus den Höhepunkt der Jugendweihefeier, womit sie formal zu einem weltanschaulichen Bekenntnisakt geworden war, der allerdings nur von einer staatskonformen Minderheit in diesem Sinn bewusst mitgetragen wurde. In den 70er-Jahren konnte der antikirchliche Staatskultcharakter der Jugendweihe zwar weiter ausgebaut werden, andererseits zeigte sich immer deutlicher, dass in der Alltagskultur allein der privaten Feier (und den mit der Jugendweihe verbundenen Geschenken) traditionsstiftende Wirkungen zuwuchsen.
 
Nach Wiederherstellung der deutschen Einheit und dem Wegfall der politischen Ausrichtung der Jugendweihe wünschten viele konfessionslose Familien aus den neuen Ländern den Erhalt der Jugendweihe als Familienfest. Seit 1990 bieten verschiedene Interessenvereinigungen Jugendweihefeiern an.
 
 
B. Hallberg: Die J. Zur dt. J.-Tradition (21979);
 T. Gandow: J. Humanist. Jugendfeier (1994);
 C. Fischer: Wir haben Euer Gelöbnis vernommen. Konfirmation u. J. im Spannungsfeld: Ein Beispiel für den Einfluß gesellschaftl. Verhältnisse auf praktisch-theolog. Argumentationen in der DDR 1949-1978 (1998).

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Ju|gend|wei|he, die: 1. von freireligiösen Vereinigungen veranstaltete Feier für aus der Hauptschule Entlassene (anstelle einer Konfirmation). 2. (bes. DDR) Festakt zur Aufnahme der vierzehnjährigen Jungen und Mädchen in die sozialistische Gesellschaft.

Universal-Lexikon. 2012.

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